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Copyright Dr. Ing. Jan Pająk


Abb.149 (#LA7)


Abb.149 (#LA7) Illustration des allgemeinen Aufbaus einer telekinetischen Batterie. Eine solche Batterie besteht aus mehreren relativ einfach herzustellenden Bauteilen, die, wenn sie entsprechend miteinander verbunden sind, eine Art Kreuzung aus Spartransformator (A), Schwingkreis (R) und Gleichrichter (T) bilden. Seine charakteristische Untereinheit ist die Resonanzkammer (D) in dem hier gezeigten Beispiel, symbolisiert durch die hohle Form (D), die aus einem Aluminiumblech besteht und an einem der Enden ein kleines Einlassloch hat (praktisch kann diese Kammer in viele verschiedene Formen gebracht werden, vorausgesetzt, diese Formen konzentrieren die telepathischen Schwingungen in ihrem Brennpunkt). Im Brennpunkt dieser Kammer (d.h. im obigen regelmäßigen Beispiel genau in der Mitte) ist ein Quarzkristall (Q) aufgehängt. Die Batterie muss auch einen Resonator (R) enthalten, d.h. einen Widerstandskreis, der aus einer Kombination von Induktivität (I) und Kapazität (C) besteht. Um die Zeichnung anschaulicher zu machen, ist der gesamte Resonanzkreis durch eine gestrichelte Linie um ihn herum gekennzeichnet. Weitere Bestandteile der Batterie sind die beiden mit (I1) und (I2) gekennzeichneten Ablenkinduktoren, die Röhre (T), der Spartransformator oder Transformator (A) und der Verbraucherstromausgang (W). Abgesehen von den Magneten der Spulen (I1) und (I2) darf keines der anderen Bauteile dieser Batterie aus ferromagnetischem Material bestehen oder Magnete enthalten.

Die Schaltkreise einer funktionsfähigen telekinetischen Batterie müssen eine ganze Reihe von Betriebsbedingungen erfüllen (siehe Unterkapitel LA2.4.). Die wichtigsten davon sind: Harmonie aller Komponenten, "Reziprozität" des Resonators (Schwingkreises), Grad der telekinetischen Verstärkung der Induktivitäten, Betriebskompatibilität der Röhre.

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